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Unsere Leistungen

Würdevoll alt werden in der gewohnten häuslichen Umgebung, diese Vision verfolgen wir vom Pflegedienst HAPP.

Daher erbringen wir die mit dem pflegebedürftigen Menschen vereinbarte und verordnete Leistungen - egal ob gesetzlich oder privat versichert - rund um die Uhr, einschließlich Sonn- und Feiertagen.

Der Pflegedienst HAPP, als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen, erbringt folgende Leistungen:

Soziale Pflegeversicherung
SGB XI (11)

  • Pflegeleistungen §37 und §38 SGB XI
  • Hauswirtschaftsleistungen
  • Verhinderungspflege §39 SGB XI
  • Beratungseinsatz §37 (3) SGB XI
  • Entlastungsbetrag & Betreuungsbetrag §45b SGB XI
  • Selbstzahlerleistungen

Gesetzliche Krankenversicherung
SGB V (5) §132 und §132a

  • häuslicher Krankenpflege §37 SGB V
  • Haushaltshilfe §38 SGB V
  • Selbstzahlerleistungen


Leistungen im Überblick

Ambulante Pflege

Ambulante Pflege bezeichnet die Versorgung und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Dabei kommen Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes regelmäßig zu den Klientinnen und Klienten und übernehmen je nach Bedarf verschiedene Aufgaben.

Im Unterschied zur stationären Pflege in einem Heim bleibt die betreute Person in ihrer gewohnten Umgebung. Das ermöglicht ein höheres Maß an Selbstbestimmung, Lebensqualität und Sicherheit im Alltag.

Die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst kann ganz unterschiedlich aussehen und wird individuell angepasst. Typische Leistungen sind zum Beispiel: Hilfe bei der Körperpflege und Hygiene, Unterstützung bei Ernährung und Mobilität, Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung, Hilfe im Haushalt und im Alltag, Beratung und Entlastung von Angehörigen.

Ziel ist es, die Pflege so zu gestalten, dass sie optimal zur persönlichen Lebenssituation passt und vorhandene Fähigkeiten erhalten bleiben.

Behandlungspflege

Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegeleistungen, die von einem Arzt verordnet und von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Krankenpflege und dient dazu, medizinische Behandlungen auch im eigenen Zuhause sicher umzusetzen.

Im Gegensatz zur klassischen Unterstützung im Alltag (z. B. Körperpflege oder Haushalt) handelt es sich bei der Behandlungspflege um Maßnahmen, die medizinisches Fachwissen erfordern und direkt mit der Behandlung einer Krankheit zusammenhängen.

Die Behandlungspflege umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten, die aus medizinischen Gründen notwendig sind und ärztlich angeordnet werden. Dazu zählen zum Beispiel die Verabreichung von Medikamenten, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Wundversorgung und Verbandswechsel, Injektionen (z. B. Insulin), An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Katheterpflege oder Inhalationen.

Diese Maßnahmen helfen dabei, Krankheiten zu behandeln, Beschwerden zu lindern oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu vermeiden.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung für Menschen mit einem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden. Dieser steht zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen zur Verfügung.

Ziel dieses Betrags ist es, den Alltag von pflegebedürftigen Menschen zu erleichtern und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Unterstützungsangebote eingesetzt werden, die den Alltag erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel die Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigung oder Einkäufe), Betreuungsangebote (z. B. Begleitung, Beschäftigung, Spaziergänge), Tages- oder Kurzzeitpflege, Angebote zur Unterstützung im Alltag durch anerkannte Dienstleister.

Wichtig ist, dass die Leistungen von zugelassenen Anbietern erbracht werden – private Hilfe durch Angehörige kann in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Stattdessen werden die Kosten für in Anspruch genommene Leistungen im Nachhinein bei der Pflegekasse eingereicht und erstattet. Nicht genutzte Beträge können angespart und später verwendet werden, sodass auch größere Unterstützungsleistungen finanziert werden können.